Ja! Wenn Sie die
Bedingungen der Stadt Albstadt für die
Familienförderung erfüllen erhalten Sie für jedes
Kind einen Zuschuss von 3.000,- EUR. Die genauen
Bedingungen finden Sie unter
www.albstadt.de
bzw. können Sie telefonisch bei Herrn Zeiser, Stadt
Albstadt, unter der Telefonnummer 07431-1602152
erfragen.
Die Familienförderung
muss direkt bei der Stadt Albstadt, Stadtkämmerei,
Abt. Liegenschaften beantragt werden. Die nötigen
Formulare finden Sie auf
www.albstadt.de.
Auskunft erteilt Herr Zeiser unter der Telefonnummer
07431-1602152.
Die Bewilligung über
die Familienförderung muss zum Zeitpunkt des
notariellen Vertragsabschlusses vorliegen. Denken
Sie daher bitte frühzeitig daran, den Antrag auf
Familienförderung zu stellen. Die Unterlagen
erhalten Sie auf
www.albstadt.de.
Ja! Innerhalb von 2
Jahren ab Vertragsabschluss muss mit dem Bau eines
Bauwerks begonnen werden, welches wiederum innerhalb
2 weiterer Jahre fertig gestellt werden muss. Werden
diese Fristen nicht eingehalten, kann die aswohnbau
gmbh albstadt als Verkäufer zurücktreten.