Willkommen bei der aswohnbau gmbh albstadt

 

     
Navigation
Startseite
Aktuelles
Wohnen
Immobilienverkäufe
Bauen
Gewerbe
Service
  asmagazin
  MieterService
  Service f. Baulandinteressenten
    häufig gestellte Fragen
Kontakt
Über uns
Impressum
   
 
 
 
 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Service für Baulandinteressierte | häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt für die Bauplätze der aswohnbau gmbh albstadt auch die Familienförderung der Stadt Albstadt?
Wo muss der Antrag auf Familienförderung der Stadt Albstadt gestellt werden?
Wann muss der Antrag auf Familienförderung der Stadt Albstadt gestellt werden?
Verpflichte ich mich beim Kauf eines Bauplatzes der aswohnbau gmbh albstadt dazu mit einem bestimmten Unternehmen zu bauen?

Besteht nach dem Kauf eines Bauplatzes der aswohnbau gmbh albstadt die Verpflichtung zum Bau eines Hauses?

   

Gilt für die Bauplätze der aswohnbau gmbh albstadt auch die Familienförderung der Stadt Albstadt?

Ja! Wenn Sie die Bedingungen der Stadt Albstadt für die Familienförderung erfüllen erhalten Sie für jedes Kind einen Zuschuss von 3.000,- EUR. Die genauen Bedingungen finden Sie unter www.albstadt.de bzw. können Sie telefonisch bei Herrn Zeiser, Stadt Albstadt, unter der Telefonnummer 07431-1602152 erfragen.

[nach oben]

Wo muss der Antrag auf Familienförderung der Stadt Albstadt gestellt werden?

Die Familienförderung muss direkt bei der Stadt Albstadt, Stadtkämmerei, Abt. Liegenschaften beantragt werden. Die nötigen Formulare finden Sie auf www.albstadt.de. Auskunft erteilt Herr Zeiser unter der Telefonnummer 07431-1602152.

[nach oben]

Wann muss der Antrag auf Familienförderung der Stadt Albstadt gestellt werden?

Die Bewilligung über die Familienförderung muss zum Zeitpunkt des notariellen Vertragsabschlusses vorliegen. Denken Sie daher bitte frühzeitig daran, den Antrag auf Familienförderung zu stellen. Die Unterlagen erhalten Sie auf www.albstadt.de.

[nach oben]

Verpflichte ich mich beim Kauf eines Bauplatzes der aswohnbau gmbh albstadt dazu mit einem bestimmten Unternehmen zu bauen?

Nein! Es steht Ihnen völlig offen mit wem Sie Ihr Bauprojekt planen und durchführen.

[nach oben]

Besteht nach dem Kauf eines Bauplatzes der aswohnbau gmbh albstadt die Verpflichtung zum Bau eines Hauses?

Ja! Innerhalb von 2 Jahren ab Vertragsabschluss muss mit dem Bau eines Bauwerks begonnen werden, welches wiederum innerhalb 2 weiterer Jahre fertig gestellt werden muss. Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann die aswohnbau gmbh albstadt als Verkäufer zurücktreten.  

[nach oben]

Ihr Ansprechpartner
Herr Broch

Gartenstraße 86
72458 Albstadt

Tel. 07431-939620
Fax: 07431-939615

 
 
 
 

(c) 2010 aswohnbau gmbh Impressum