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MieterService |Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für Mietinteressenten
Ist für die Wohnungen eine Kaution zu entrichten?
Ist für die Wohnungen eine Provision zu entrichten?
Sind Haustiere in den Wohnungen gestattet?
   
Für Mieter
Ich kann meine Miete nicht zahlen, was kann ich machen?
Kann ich meine Miete auch bar einzahlen?
In meiner Wohnung ist ein Schaden aufgetreten, was muss ich tun?
Sind Haustiere in den Wohnungen gestattet?
Gibt es eine Mittagsruhe?
Meine Nebenkosten sind hoch - wie kann ich sparen?
Darf ich an meinem Balkon oder am Gebäude eine Satellitenschüssel anbringen?
   
Bei Beendigung eines Mietverhältnisses
Welche Fristen müssen für eine Kündigung eingehalten werden?
Müssen Fristen eingehalten werden, wenn ein Nachmieter vorhanden ist?
Wann bekomme ich eine ggf. bezahlte Kaution zurück?
   
Für Mietinteressenten
Ist für die Wohnungen eine Kaution zu entrichten?

Für Mietwohnungen ist eine Kaution zu entrichten. Die Höhe der Kaution beträgt 2 Kaltmieten und kann in 3 Monatsraten gezahlt werden. Weitere Informationen zur Rückerstattung der Kaution finden Sie [hier].

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Ist für die Wohnungen eine Provision zu entrichten?
Nein, wir vermieten unsere Wohnungen provisionsfrei. Es ist aber eine Kaution [hier klicken] zu zahlen.

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Sind Haustiere in den Wohnungen gestattet?

Unsere Mieter verpflichten sich grundsätzlich, in der Wohnung, im Gebäude, wie auch auf den Außenanlagen zum Gebäude keine Katzen und Hunde sowie keine Tauben und landwirtschaftlichen Nutztiere zu halten. Die Haltung von Kleintieren (Kleinvögel, Meerschweinchen, Aquarien etc.) ist gestattet.

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Für Mieter
Ich kann meine Miete nicht zahlen, was kann ich machen?

Sollten Sie feststellen, dass Sie eine Miete einmal nicht zahlen können, bitten wir Sie frühzeitig mit unserer Buchhaltung Kontakt aufzunehmen um eine gemeinsame Lösung zu finden. Ihr Ansprechpartner ist Herr Hotz 07431-939630.

Kann ich meine Miete auch bar einzahlen?

Ja, Sie können Ihre Miete während unserer Öffnungs-zeiten bar bei uns einzahlen:

Montag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr

Wir empfehlen Ihnen jedoch zur Erleichterung für Sie und zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes uns eine Einzugsermächtigung [mehr Informationen] zu erteilen, oder einen Dauerauftrag einzurichten. Für Fragen steht Ihnen Frau Arnold-Sessler unter 07431-939611 zur Verfügung.

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In meiner Wohnung ist ein Schaden aufgetreten, was muss ich machen?

Tritt in Ihrer Wohnung ein Schaden auf, so sollten Sie diesen umgehend bei uns melden. Ihre Ansprechpartner und das Kontaktformular finden Sie [hier]

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Sind Haustiere in den Wohnungen gestattet?

Unsere Mieter verpflichten sich grundsätzlich, in der Wohnung, im Gebäude, wie auch auf den Außenanlagen zum Gebäude keine Katzen und Hunde sowie keine Tauben und landwirtschaftlichen Nutztiere zu halten. Die Haltung von Kleintieren (Kleinvögel, Meerschweinchen, Aquarien etc.) ist gestattet.

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Gibt es eine Mittagsruhe?

Ja! In unserem Allgemeinen Vertragsbestimmungen heißt es:

Musizieren ist während der allgemeinen Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr und von 22 bis 7 Uhr untersagt. Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen, die Benutzung im Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf die übrigen Mieter nicht stören.

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Meine Nebenkosten sind hoch - wie kann ich sparen?

Wir haben für Sie zahlreiche Tipps zum Energiesparen zusammengestellt, [die Sie hier finden].

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Darf ich an meinem Balkon oder am Gebäude eine Satellitenschüssel anbringen?
Nein! Das sichtbare Anbringen von Satellitenschüssel an Balkonen oder am Gebäude ist nicht gestattet. Sollten Sie einen Anspruch auf den Empfang fremdsprachlicher Fernseh- und Rundfunkprogramme haben, die Sie nicht über das Kabel (kostenlos oder kostenpflichtig) empfangen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter der Telefonnummer 07431-939620 (Herr Broch) auf.

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Bei Beendigung des Mietverhältnisses

Welche Fristen müssen für eine Kündigung eingehalten werden?

Der Mietvertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, d.h. es besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die fristlose Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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Müssen Fristen eingehalten werden, wenn ein Nachmieter vorhanden ist?

Jein! Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen, können Sie uns Nachmieter vorschlagen. Für den Fall, dass ein neues Mietverhältnis zustande kommt, kann von der 3-Monats-Frist abgewichen werden.

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Wann bekomme ich eine ggf. bezahlte Kaution zurück?

Sie erhalten nach Beendigung des Mietverhältnisses und Auszug aus Ihrer Wohnung Ihre Kaution zurück, wenn die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben wurde und keine offenen Forderungen (z.B. Miet- oder Nebenkostenrückstände) gegen Sie mehr vorliegen. In diesem Fall würde die Kaution mit den noch ausstehenden Forderungen verrechnet. I.d.R. erhalten Sie Ihre Kaution dann innerhalb einer angemessenen Bearbeitungszeit zurück.

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Ihre Ansprechpartner

Für die Stadtteile Burgfelden, Ebingen, Lautlingen, Margrethausen, Onstmettingen, Pfeffingen, Truchtelfingen:
 
Herr Kränkel

Gartenstraße 86
72458 Albstadt-Ebingen

Tel.: 07431-9396-50
Fax: 07431-9396-15


Für die Stadtteile Laufen und Tailfingen:
 

Frau Lang

Gartenstraße 86
72458 Albstadt-Ebingen

Tel.: 07431-9396-31
Fax: 07431-9396-15

 
 
 

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