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MieterService
|Häufig gestellte Fragen (FAQ) |
| Für
Mietinteressenten |
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Ist für die Wohnungen eine Kaution zu entrichten? |
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Ist für die Wohnungen eine Provision zu entrichten? |
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Sind Haustiere in
den Wohnungen gestattet? |
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| Für
Mieter |
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Ich kann meine
Miete nicht zahlen, was kann ich machen? |
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Kann ich meine
Miete auch bar einzahlen? |
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In meiner Wohnung
ist ein Schaden aufgetreten, was muss ich tun? |
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Sind Haustiere in
den Wohnungen gestattet? |
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Gibt es eine
Mittagsruhe? |
 |
Meine Nebenkosten sind hoch - wie kann ich sparen? |
 |
Darf ich an meinem Balkon oder am Gebäude eine
Satellitenschüssel anbringen? |
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| Bei
Beendigung eines Mietverhältnisses |
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Welche Fristen
müssen für eine Kündigung eingehalten werden? |
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Müssen Fristen
eingehalten werden, wenn ein Nachmieter vorhanden
ist? |
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Wann bekomme ich
eine ggf. bezahlte Kaution zurück? |
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Für
Mietinteressenten |
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Ist für die Wohnungen eine Kaution zu entrichten? |
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Für
Mietwohnungen ist eine Kaution zu entrichten. Die
Höhe der Kaution beträgt 2 Kaltmieten und kann in 3
Monatsraten gezahlt werden. Weitere Informationen zur Rückerstattung der
Kaution finden Sie
[hier]. |
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Ist
für die Wohnungen eine Provision zu entrichten? |
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Nein, wir vermieten
unsere Wohnungen provisionsfrei. Es ist aber eine
Kaution
[hier
klicken] zu zahlen. |
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Sind Haustiere in den
Wohnungen gestattet? |
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Unsere Mieter verpflichten sich grundsätzlich, in
der Wohnung, im Gebäude, wie auch auf den
Außenanlagen zum Gebäude keine Katzen und Hunde
sowie keine Tauben und landwirtschaftlichen
Nutztiere zu halten. Die Haltung von
Kleintieren (Kleinvögel, Meerschweinchen, Aquarien
etc.) ist gestattet. |
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Für Mieter |
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Ich kann meine Miete
nicht zahlen, was kann ich machen? |
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Sollten Sie feststellen, dass Sie eine Miete einmal
nicht zahlen können, bitten wir Sie frühzeitig mit
unserer Buchhaltung Kontakt aufzunehmen um eine
gemeinsame Lösung zu finden. Ihr Ansprechpartner ist
Herr Hotz 07431-939630. |
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Kann ich meine Miete
auch bar einzahlen? |
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Ja,
Sie können Ihre Miete während unserer
Öffnungs-zeiten bar bei uns einzahlen:
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Montag: |
08:00 Uhr bis
11:00 Uhr |
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Dienstag: |
14:00 Uhr bis
16:00 Uhr |
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Mittwoch: |
08:00 Uhr bis
11:00 Uhr |
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Donnerstag: |
14:00 Uhr bis
18:00 Uhr |
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Freitag: |
08:00 Uhr bis
11:00 Uhr |
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Wir
empfehlen Ihnen jedoch zur Erleichterung für Sie und
zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes uns eine
Einzugsermächtigung
[mehr Informationen] zu erteilen, oder einen
Dauerauftrag einzurichten. Für Fragen steht Ihnen
Frau Arnold-Sessler unter 07431-939611 zur
Verfügung. |
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In meiner Wohnung ist
ein Schaden aufgetreten, was muss ich machen? |
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Tritt in Ihrer Wohnung ein Schaden auf, so sollten
Sie diesen umgehend bei uns melden. Ihre
Ansprechpartner und das Kontaktformular finden Sie
[hier] |
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[nach oben] |
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Sind Haustiere in den
Wohnungen gestattet? |
|
Unsere Mieter verpflichten sich grundsätzlich, in
der Wohnung, im Gebäude, wie auch auf den
Außenanlagen zum Gebäude keine Katzen und Hunde
sowie keine Tauben und landwirtschaftlichen
Nutztiere zu halten. Die Haltung von
Kleintieren (Kleinvögel, Meerschweinchen, Aquarien
etc.) ist gestattet. |
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Gibt es eine
Mittagsruhe? |
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Ja!
In unserem Allgemeinen Vertragsbestimmungen heißt
es:
Musizieren ist während der allgemeinen Ruhezeiten
von 12 bis 14 Uhr und von 22 bis 7 Uhr untersagt.
Fernseh-, Radio- und Tongeräte sind stets auf
Zimmerlautstärke einzustellen, die Benutzung im
Freien (auf Balkonen, Loggien usw.) darf die übrigen
Mieter nicht stören. |
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Meine Nebenkosten sind hoch - wie kann ich sparen? |
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Wir
haben für Sie zahlreiche Tipps zum Energiesparen
zusammengestellt, [die
Sie hier finden]. |
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Darf ich an meinem Balkon oder am Gebäude eine
Satellitenschüssel anbringen? |
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Nein! Das sichtbare
Anbringen von Satellitenschüssel an Balkonen oder am
Gebäude ist nicht gestattet. Sollten Sie einen
Anspruch auf den Empfang fremdsprachlicher Fernseh-
und Rundfunkprogramme haben, die Sie nicht über das
Kabel (kostenlos oder kostenpflichtig) empfangen
können, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns unter der
Telefonnummer 07431-939620 (Herr Broch) auf. |
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Bei
Beendigung des Mietverhältnisses |
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Welche Fristen müssen für eine Kündigung eingehalten
werden? |
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Der
Mietvertrag kann vom Mieter bis zum dritten Werktag
eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten
Kalendermonats schriftlich gekündigt werden, d.h. es
besteht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die
fristlose Kündigung richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften. |
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Müssen Fristen
eingehalten werden, wenn ein Nachmieter vorhanden
ist? |
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Jein! Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen, können
Sie uns Nachmieter vorschlagen. Für den Fall, dass
ein neues Mietverhältnis zustande kommt, kann von
der 3-Monats-Frist abgewichen werden. |
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Wann bekomme ich
eine ggf. bezahlte Kaution zurück? |
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Sie
erhalten nach Beendigung des Mietverhältnisses und
Auszug aus Ihrer Wohnung Ihre Kaution zurück, wenn
die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben
wurde und keine offenen Forderungen (z.B. Miet- oder
Nebenkostenrückstände) gegen Sie mehr vorliegen. In
diesem Fall würde die Kaution mit den noch
ausstehenden Forderungen verrechnet. I.d.R. erhalten
Sie Ihre Kaution dann innerhalb einer angemessenen
Bearbeitungszeit zurück. |
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